Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Anhängern und Geräten der kayHAN GmbH

 

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Anhängern und Geräten der kayHAN GmbH gelten für alle, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, abgeschlossenen Verträge. Alle von den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Anhängern und Geräten der kayHAN GmbH abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht.

 

2. Angebot, Vertragsabschluss, Kündigung

 

 

All unsere Angebote sind unverbindlich, soweit nichts anderes angegeben ist.
Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch die kayHAN GmbH zustande.
Das Angebot ist in der Regel 14 Tage gültig.
Die Angaben in unserer Broschüre zu Preisen, Maßen, Gewichten und dergleichen sind unverbindlich, solange sie nicht im Vertrag festgehalten werden.
Bei Pfändungen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darüber telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen sowie alle Unterlagen zuzuschicken.
Die Untervermietung unserer Mietgegenstände sowie das Abtreten der Rechte aus dem Mietvertrag sind untersagt.
Der Vermieter kann den Vertrag jederzeit aus triftigen Gründen fristlos kündigen.

 

 

3. Übergabe und Pflegearbeiten des Mietgegenstandes

 

Der Vermieter stellt den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand mit aufgefülltem Öl-, Kühlwasser- sowie Kraftstoffbehälter zur Abholung bereit. Die Kraft- und Betriebsstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung und falschem Gebrauch zu schützen, die Betriebs-, Kühl- und Schmierstoffstände zu prüfen und wenn notwendig, diese aufzufüllen (einzufetten).
Die Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten sind nur vom Vermieter durchzuführen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Einsatzort des Mietgegenstandes mitzuteilen; dasselbe gilt bei Ortswechsel.
Der Vermieter hat jederzeit das Recht, die Mietgegenstände zu besichtigen.
Die Montage und Demontage von Mietgegenständen werden vom Mieter auf eigene Verantwortung durchgeführt.

 

4. Rückgabe des Mietgegenstandes

 

Die Rückgabe bzw. Rückbeförderung des Mietgegenstandes (bei vorheriger Selbstabholung) erfolgt auf Kosten und Gefahren des Mieters. Der Mieter haftet für alle Transportschäden des Mietgegenstandes.
Fehlendes oder beschädigtes Zubehör des Mietgegenstandes wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat alle Mietgegenstände vollgetankt abzugeben, andernfalls werden die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe in Rechnung gestellt. Verdreckte Mietgegenstände werden vom Vermieter kostenpflichtig gereinigt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

5. Preise und Kaution

 

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und werden zzgl. der gesetzlichen MwSt berechnet.
Die Tagespreise enthalten max. 8 Betriebsstunden, darüber hinausgehende Arbeitsstunden werden zusätzlich berechnet.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen und eine Mietkaution zu verlangen. Gegenüber dem Mieter auch Unternehmen ist die Mietkaution unverzinslich.
Die Mietkaution ist unverzinslich. Dies gilt für Privatmieter wie für Unternehmen.

 

6. Versicherung, Haftung, Selbstbeteiligung

 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes oder Ausfall eines Mietgegenstandes verursacht werden.
Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch bei Mietüberschreitung für alle von ihm verursachten und zu vertretenden Schäden oder Verluste am Mietgegenstand.
Radlader und Minibagger werden von uns gegen Diebstahl, Feuer und Vandalismus versichert.

Die Versicherungskosten werden hierfür nach Kalendertagen berechnet:

- Bei Kleinmaschinen, Rüttelplatten und Kompressoren bis 8.000 Euro Nettomaschinenwert: 5,00 € / Kalendertag
- Bei Minibaggern und Radladern über 8.000 Euro Nettomaschinenwert: 10,00 € / Kalendertag
- Bei Baggern und Radladern über 35.000 Euro: 10% vom Mietsatz


Die Versicherung tritt im Schadensfall für die oben genannten Risiken (Diebstahl/Feuer/Vandalismus) ein und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden. Der Mieter wird hierbei mit einem Selbstbehalt von 500 Euro + MwSt. an den Kosten des Schadens beteiligt. Entstandene Schäden müssen umgehend dem Vermieter, sowie im Fall von Diebstahl und Vandalismus auch der Polizei, angezeigt werden. Wird dies unterlassen, kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen. In diesem Fall trägt der Mieter alle entstandenen Kosten.
 

 

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens in Köln, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellt oder es sich um öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt. Unabhängig davon, ob der Mieter bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, diesen zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Vermieter ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten immer der Sitz unseres Unternehmens in Köln. Erfüllungsort ist stets unser Geschäftssitz.
 

 

8. Datenschutz

 

Der Kunde gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden (§ 3 BDSG).
kayHAN GmbH, Köln
Stand 2020

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